
AHV-Finanzierung: Unverantwortliche Abwälzung der Kosten auf Erwerbstätige und Junge
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Ständerat vermischt die Finanzierung der 13. AHV-Rente mit einer allfälligen Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare.
- economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerische Gewerbeverband lehnen höhere Kosten zulasten der Erwerbstätigen und der Arbeitgeber klar ab.
- Für die Wirtschaft ist klar: Es führt kein Weg an strukturellen Reformen vorbei.

Der Ständerat hat heute ein Finanzierungsmodell für die 13. AHV-Rente beschlossen. Aufgrund der Vermischung mit einer allfälligen Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare soll ein neues Modell umgesetzt werden. Die drei Wirtschaftsdachverbände Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband und economiesuisse lehnen dieses Finanzierungsmodell ab und sind enttäuscht über die Abwälzung der Kosten auf die Erwerbstätigen und die Arbeitgeber. Für die Wirtschaft ist klar: Es führt kein Weg an strukturellen Reformen vorbei. Ansonsten drohen laufend höhere Abgaben und Steuern.
Höhere Lohnbeiträge (plus 0,4 Prozentpunkt), höhere Mehrwertsteuer (plus 1 Prozentpunkt) und eine Senkung des AHV-Fonds (auf 80 Prozent) bei gleichbleibendem Bundesbeitrag: Es ist ein happiges Paket zur Finanzierung der 13. AHV-Rente, das heute vom Ständerat angenommen wurde. Es soll neben der 13. AHV-Rente auch bereits die Aufhebung der Plafonierung der Renten für Ehepaare finanzieren – noch bevor diese Initiative überhaupt beschlossen wurde.
Intransparente Vermischung kostenintensiver Ausbauwünsche
Die drei Dachverbände der Wirtschaft – SAV, economiesuisse und sgv – lehnen diese Finanzierung entschieden ab. Die Vermischung der Finanzierung der 13. AHV-Rente mit der allfälligen Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare sowie der Entwicklung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist höchst unverantwortlich und intransparent. In Kombination mit der Senkung des AHV-Fonds werden so die wahren Kosten des AHV-Ausbaus verwischt und in die Zukunft verschoben.
Keine Verteuerung der Arbeit für AHV-Leistungsausbau
Einen AHV-Leistungsausbau über die Lohnbeiträge – und damit auf dem Rücken primär der Jungen, der Erwerbstätigen und der Wirtschaft – zu finanzieren, ist unhaltbar. Damit werden die jüngeren Generationen weiter belastet. Ausserdem steigen die Lohnkosten und damit der Druck auf die Standortattraktivität der Schweiz - in einer Zeit, in der die Unternehmen durch globale Unsicherheit und höhere Zölle ohnehin unter Druck stehen. Höhere Lohnabgaben schwächen die Standortattraktivität der Schweiz, weil sie Arbeitskräfte verteuern, Talente abschrecken und Investitionen bremsen.
Nachdem klar ist, dass – anders als von den Initianten behauptet – die 13. AHV-Rente auch finanziert werden muss, braucht es eine Lösung, die am wenigsten schädlich ist. Die älteren Generationen, welche die 13. AHV-Rente grossmehrheitlich beschlossen haben, müssen vollständig in die Finanzierungsverantwortung einbezogen werden. Deshalb kommt zur Finanzierung der 13. AHV-Rente nur eine Erhöhung der Mehrwertsteuer in Frage. Diese muss bis 2030 befristet werden, um die Finanzierungsfrage im Rahmen der strukturellen Reform AHV 2030 in einer Gesamtschau nochmals zu beurteilen.
An strukturellen Reformen führt kein Weg vorbei
Statt immer nur noch mehr Steuern und Abgaben für die AHV zu beschliessen, wären strukturelle Mass-nahmen sinnvoller, weil nachhaltiger und förderlich für den Standort Schweiz wie auch für die Finanzen der Schweizer Haushalte. Damit würde auch der heutigen Lebenserwartung sowie dem demografischen Wandel Rechnung getragen werden. In erster Linie zu nennen ist eine Erhöhung des Referenzalters oder strukturelle Reformen mit ähnlicher Wirkung – beispielsweise in Form einer Lebensarbeitszeit, die Rücksicht nimmt auf unterschiedliche Berufsgruppen und Arbeitsbiografien, oder mit Übergangslösungen.