
Nein zu einem milliardenteuren AHV-Ausbau
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Ständerat will die Erwerbstätigen und die Wirtschaft zur Finanzierung der 13. AHV-Rente noch stärker belasten.
- Gleichzeitig soll bereits jetzt die Finanzierung des nächsten kostspieligen AHV-Ausbaus vorweggenommen werden.
- Die Umleitung von Lohnbeiträgen von der Arbeitslosenversicherung an die AHV sowie der Abbau des AHV-Fonds um rund 15 Milliarden Franken verschleiern die tatsächlichen Kosten dieses Ausbaus.
Einer der zentralen Kritikpunkte vor der Abstimmung über die 13. AHV-Rente war deren ungeklärte Finanzierung. Nach dem Volksentscheid soll die Zusatzrente zwar per 2026 ausbezahlt werden – wie die Milliardenrechnung beglichen werden soll, bleibt jedoch weiterhin offen. Geht es nach dem Bundesrat, soll die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte erhöht werden. Damit wäre die 13. Rente bis 2030 finanziert. Die nächste AHV-Reform soll dann die langfristige Finanzierung regeln. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer wird die Finanzierungslast auf möglichst viele Schultern verteilt. Die Jungen werden zwar am stärksten belastet, weil sie die Steuererhöhung am längsten tragen, doch auch die ältere Generation leistet einen Beitrag.
Intransparente Verrechnung mit ALV-Beiträgen
Geht es nach dem Ständerat, der sich nun mit der Finanzierungsfrage befasst hat, soll die 13. AHV-Rente nicht nur über die Mehrwertsteuer (+0,5 Prozentpunkte), sondern auch über höhere Lohnbeiträge (+0,4 Prozentpunkte) finanziert werden. Die zusätzlichen Lohnbeiträge sollen mit einer Senkung der Lohnbeiträge zuhanden der Arbeitslosenversicherung ALV (-0,2 Prozentpunkte) verrechnet werden. Ob diese Senkung tatsächlich möglich ist, hängt jedoch von der künftigen Entwicklung der Arbeitslosigkeit in der Schweiz ab. Falls sie höher ist als angenommen, können die Beiträge nicht gesenkt werden. Entsprechend kann auch nichts verrechnet werden. Kommt es zu einer Verrechnung und müssen die ALV-Beiträge später wegen steigender Arbeitslosigkeit erneut erhöht werden, verpufft der Entlastungseffekt. Die Erwerbstätigen hätten dann neben der neuerlichen Erhöhung der ALV-Beiträge auch die gesamte Mehrbelastung für die AHV-Finanzierung zu tragen. Die Vermischung von Beiträgen an unterschiedliche Sozialversicherungen ist im besten Fall intransparent – im schlechteren und mit der Zeit wahrscheinlicheren Fall sogar irreführend, weil die unterstellte Entlastung effektiv nicht stattfindet und ein Teil der Mehrbelastung in die Zukunft verschoben wird.
Der nächste AHV-Ausbau wird vorsorglich schon eingepreist
Weiter will der Ständerat neben der 13. AHV-Rente auch gerade noch den nächsten AHV-Ausbau finanzieren: die Abschaffung des AHV-Ehepaarplafonds. Diese Forderung geht auf eine Volksinitiative der Mitte-Partei zurück, welche zurzeit in einer frühen Phase im Parlament beraten wird. In der Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) wird geprüft, ob die Initiative mit einer ebenfalls neu angelaufenen Reform der Hinterlassenenrenten verknüpft werden soll. Ziel ist eine ausgewogene Gesamtlösung, die alle ehespezifischen Elemente der AHV miteinbezieht.
Mit dem Beschluss des Ständerats wird nun immerhin schon vor der Volksabstimmung klar, wie die Mitte-Initiative finanziert werden soll. Eher ungewöhnlich ist, dass die Finanzierung bereits beschlossen werden soll, obwohl die inhaltliche Auseinandersetzung im Parlament nicht abgeschlossen und die Volksabstimmung noch nicht erfolgt ist. Auch die vorgeschlagene Finanzierungslösung wirft Fragen auf. Neben den zusätzlichen Milliarden-Mehrausgaben und den dadurch notwendigen Steuer- und Abgabeerhöhungen steht insbesondere die Frage der Kostenwahrheit im Raum.
Ständerat verschiebt Mehrbelastung in die Zukunft
Zur Finanzierung des AHV-Ausbaus soll neben einer weiteren Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte auch ein Teil des AHV-Vermögens abgebaut werden. Dieses Vermögen liegt im AHV-Fonds und muss per Gesetz eine Jahresausgabe der AHV decken (Fondsdeckung von 100%). Der Ständerat möchte diese Sicherheitsanforderung abschwächen und die Schwelle um 20 Prozent senken. Eigenen Berechnungen zufolge beträgt der Fondsabbau rund 15 Milliarden Franken. Fällt der Fonds unter die neue Grenze von 80 Prozent, sollen weitere 0.4 Lohnprozentpunkte für die AHV erhoben werden – voraussichtlich ab 2036. Dieser Vorschlag wird zwar als eine Art Stabilisierungsregel dargestellt, untergräbt jedoch die Sicherheit der AHV und verschiebt gleichzeitig die tatsächlichen Kosten der Mitte-Initiative in die Zukunft. Das ist weder nachhaltig noch generationengerecht.
Finanzierungsprobleme richtig anpacken
Die Wirtschaft setzt sich gegen einen weiteren AHV-Ausbau sowie teure und intransparente Finanzierungslösungen ein. Die Finanzierung der 13. AHV-Rente muss klar von der Volksinitiative der Mitte für eine Abschaffung des Ehepaarplafonds getrennt werden. Die älteren Generationen, welche die 13. AHV-Rente grossmehrheitlich beschlossen haben, müssen über die Mehrwertsteuer vollständig in die Finanzierungsverantwortung einbezogen werden. Lohnbeiträge zur Finanzierung eines unnötigen Giesskannenausbaus werden dezidiert abgelehnt. Angesichts der grossen Herausforderungen in der Altersvorsorge wird von der Politik eine verträgliche Lösung für Wirtschaft und Gesellschaft erwartet – ohne neue Belastungen zu schaffen oder bestehende Probleme in die Zukunft zu verschieben.