
Modernisierung des Kartellrechts: Guter WAK-N-Kompromiss
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Nationalrat berät in der Sommersession die Teilrevision des Kartellgesetzes – das hat eine hohe Bedeutung für die Schweizer Wettbewerbsordnung.
- Die aktuelle Praxis orientiert sich zu stark an formalistischen Kriterien und ignoriert reale Auswirkungen auf den Wettbewerb.
- Die Wirtschaft unterstützt den Kompromissvorschlag der WAK-N, der auf eine sachgerechte Einzelfallbeurteilung setzt und gleichzeitig den Wettbewerb wirksam schützt
Die Revision des Kartellgesetzes (KG) geht in eine wichtige Phase: In der Sommersession befasst sich der Nationalrat mit zentralen Anpassungen bei Wettbewerbsabreden (Art. 5 KG) und der Missbrauchskontrolle (Art. 7 KG). Die Mehrheit der WAK-N hat einen ausgewogenen Kompromiss erarbeitet – die Wirtschaft unterstützt diesen Vorschlag ausdrücklich.
Einzelfallbetrachtung statt Formalismus
Die bisherige Praxis unterstellt gewissen Abreden – Preis-, Gebiets- oder Mengenbeschränkungen – per se eine Schädlichkeit. Dies ohne die konkreten Wettbewerbswirkungen zu prüfen. Solche pauschalen Vermutungen sind mit der wirtschaftlichen Realität regelmässig nicht vereinbar: Sie führen vielmehr zu staatlichen Eingriffen, obwohl das Verhalten den Wettbewerb gar nicht beeinträchtigt. Das untergräbt die Zielgenauigkeit des Kartellrechts.
Rechtssicherheit bei der Missbrauchskontrolle
Auch bei der Missbrauchskontrolle braucht es mehr Präzision. Der Vorschlag der WAK-N stellt klar: Nicht das Verhalten als solches ist entscheidend, vielmehr dessen mögliche Auswirkungen auf den Wettbewerb. Damit wird einer ausufernden Praxis entgegengewirkt, die legitimes Marktverhalten behinderte.
Die Wirtschaft will wirksamen Wettbewerb – ohne formalistische Eingriffe
Die Schweizer Wirtschaft steht hinter einem modernen, durchsetzungsfähigen Kartellrecht. Entscheidend ist, dass Eingriffe der Wettbewerbsbehörden zielgerichtet erfolgen – dort, wo Marktverhalten tatsächlich schädlich ist. Der Kompromiss der WAK-N schafft hierfür eine praxistaugliche Grundlage. Jetzt ist der Nationalrat gefordert, die Weichen richtig zu stellen.