
Vereinbarung zur OECD-Mindeststeuer: USA treten aus
Das Wichtigste in Kürze:
- Die G7-Staaten haben sich grundsätzlich darauf geeinigt, die USA von der OECD-Mindeststeuer auszunehmen.
- Im Gegenzug verzichten die USA auf den geplanten Strafartikel «Section 899», der insbesondere EU-Staaten betroffen hätte.
- Die konkrete Umsetzung der Vereinbarung wird noch im Rahmen der OECD zu behandeln sein.
Die USA und die übrigen G7-Staaten haben vereinbart, dass die USA von der OECD-Mindestbesteuerung ausgenommen werden. Die Vereinbarung wurde am 26. Juni 2025 hinter verschlossenen Türen getroffen. Andere Staaten ausserhalb der G7 waren an den Gesprächen nicht beteiligt, auch die Schweiz nicht. Die getroffene Vereinbarung ist grundsätzlicher Art und soll in den nächsten Wochen und Monaten im Rahmen der G20 sowie der OECD konkretisiert werden. Die endgültige Umsetzung erfordert eine Anpassung des OECD-Regelwerks zur globalen Mindeststeuer.
Mit dem Amtsantritt von Präsident Donald Trump haben die USA erklärt, dass sie die OECD-Mindeststeuer nicht akzeptieren, weil sie das US-Steuersystem als gleichwertig betrachten. Wo US-Steuern zur Anwendung gelangen, haben aus Sicht der USA diese und keine anderen Steuern zu gelten. Um der Forderung nach «Koexistenz» Nachdruck zu verleihen, wurde in der aktuell geplanten Gesetzgebung («One Big Beautiful Bill Act») ein Artikel aufgenommen, der Staaten bestraft, die aus Sicht der USA schädliche Steuern anwenden; zu diesen schädlichen Steuern gehört teilweise auch die OECD-Mindeststeuer.
Die USA haben nun erklärt, auf diesen Strafartikel «Section 899» zu verzichten im Gegenzug zur erwähnten Vereinbarung. Betroffen vom Strafartikel wären insbesondere EU-Staaten und Firmen aus diesen Staaten mit Investitionen in den USA gewesen. Die Vereinbarung löst deshalb dort Erleichterung aus. Die Schweiz war nicht im Fokus von «Section 899».
Was diese Entwicklung für die Schweiz bedeutet, bleibt abzusehen. Die letztliche Lösung in der OECD ist entscheidend. Je nach Regelung werden Änderungen getroffen werden müssen. Weil die Schweiz die Mindeststeuer vorderhand erst gestützt auf eine Verordnung umsetzt, könnten die nötigen Anpassungen relativ rasch vorgenommen werden.
economiesuisse verfolgt die Entwicklungen eng und setzt sich für optimale Lösungen im Interesse der Schweizer Firmen und des Standorts ein.