
Nationalrat klar für längere Verlustverrechnung
Das Wichtigste in Kürze:
- Verluste sollen neu bis zu zehn statt bisher sieben Jahre steuerlich verrechnet werden können.
- Die Wirtschaft sowie bürgerliche Parteien stehen hinter der Vorlage.
- Langfristiges Ziel sollte jedoch eine unbefristete Verlustverrechnung mit Mindestbesteuerung sein.
Zum Auftakt der Sommersession hat sich der Nationalrat als Erstrat mit deutlicher Mehrheit (mit 127 zu 64 Stimmen) für eine Verlängerung der Frist zur steuerlichen Verlustverrechnung von sieben auf zehn Jahre ausgesprochen. Von bürgerlicher Seite wurde betont, dass in Zeiten wirtschaftlicher Instabilität und internationaler Krisen die Verlustverrechnung für Unternehmen ein zentrales Instrument zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit darstelle.
Die Fristverlängerung soll insbesondere Start-ups und Unternehmen mehr Zeit geben, um Verluste mit künftigen Gewinnen zu verrechnen. Dadurch wird ihre finanzielle Lage gestärkt und die Steuersystematik konsequent umgesetzt: Gewinne sind zu versteuern, Verluste müssen abgezogen werden können. Der Ursprung dieser Anpassung liegt in den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Ziel ist es, pandemiebedingte Verluste steuerlich möglichst umfassend geltend zu machen. Die Regelung soll jedoch nicht auf die Pandemiejahre beschränkt bleiben, sondern generell gelten.
Ziel: Unbefristete Verlustverrechnung
economiesuisse begrüsst die geplante Fristverlängerung. Aus Sicht der Schweizer Wirtschaft wäre allerdings ein weitergehender Schritt wünschenswert – etwa eine unbefristete Verlustverrechnung in Verbindung mit einer Mindestbesteuerung. Dies gilt als die einzig richtige und sachlich überzeugende Lösung. Ein solches Modell existiert international bereits in vielen Ländern. Die Ausdehnung auf zehn Jahre gilt daher als kleiner Schritt, der den wenigen betroffenen Unternehmen immerhin mehr Flexibilität verschafft.