Zu­las­sungs­steue­rung für Ärzte taugt nicht als Dau­er­lö­sung

Der Bun­des­rat schlägt dem Par­la­ment eine kan­to­na­le Steue­rung für die Arzt­zu­las­sung vor und er­setzt damit den pro­vi­so­ri­schen Zu­las­sungs­stopp. Damit will er erst­ma­lig den am­bu­lan­ten Be­reich steu­ern. Bis­her galt der Zu­las­sungs­stopp nur pro­vi­so­risch. Ver­lie­rer die­ser Re­ge­lung sind der Ärz­te­nach­wuchs, dem der Zu­gang zur Selbst­stän­dig­keit ver­wehrt wird, und die Pa­ti­en­tin­nen und Pa­ti­en­ten. Denn diese zu­sätz­li­che Hürde ver­schärft den künf­ti­gen Ärz­te­man­gel und ver­schlech­tert die Ver­sor­gungs­qua­li­tät.

Wer ent­schei­det, ob es zu viele Ärzte hat? Geht es nach dem Bun­des­rat, wer­den dies die Kan­to­ne nach An­hö­rung einer Ex­per­ten­kom­mis­si­on be­stim­men. Dabei soll die Ver­sor­gung nach Re­gi­on, Leis­tungs­er­brin­ger-Ka­te­go­rie und me­di­zi­ni­schem Fach­ge­biet ge­steu­ert wer­den kön­nen. Auf diese Weise hofft der Bund, «eine Ge­sund­heits­ver­sor­gung von hoher Qua­li­tät zu er­rei­chen». Das Ge­gen­teil wird lei­der ein­tref­fen: Der Ärz­te­man­gel wird ver­schärft, die In­no­va­ti­on ge­hemmt und die Qua­li­tät der Ver­sor­gung ver­schlech­tert.

Wi­der­sprüch­li­che Stra­te­gie
«Der Bun­des­rat be­grüsst jeg­li­che In­itia­ti­ve der Kan­to­ne, die zu einer Er­hö­hung der An­zahl Aus­bil­dungs­plät­ze in der Hu­man­me­di­zin führt.» Dies sagte die Lan­des­re­gie­rung in einer Ant­wort auf eine Mo­ti­on, die den Ärz­te­man­gel the­ma­ti­sier­te. Nun legt sie aber einen Ge­set­zes­ent­wurf vor, der dazu dient, die jun­gen Me­di­zi­ner von der Pra­xi­stä­tig­keit fern­zu­hal­ten. Das ist ein Wi­der­spruch. Wer die Aus­bil­dungs­plät­ze er­hö­hen will, der soll­te die Be­rufs­aus­übung nach der Aus­bil­dung nicht be­hin­dern. Frisch aus­ge­bil­de­te Ärz­tin­nen und Ärzte sind auf dem neus­ten Stand des me­di­zi­ni­schen Wis­sens, sie sind mo­ti­viert und offen für In­no­va­ti­on. Ein Ge­sund­heits­sys­tem pro­fi­tiert von die­sen jun­gen Men­schen. Es kann sich dank ihnen er­neu­ern und wei­ter­ent­wi­ckeln. Wenn der Kan­ton künf­tig nur noch den bis­he­ri­gen Ärz­ten die Zu­las­sungs­er­laub­nis er­teilt, dann ver­al­tet das Wis­sen und die Qua­li­tät der Ver­sor­gung lei­det.

Nach­hal­ti­ge Steue­rung un­mög­lich
Die Kan­to­ne wer­den mit der Steue­rung des am­bu­lan­ten Be­reichs über­for­dert sein. Ers­tens ist es sehr schwie­rig zu be­grün­den, wes­halb es in einer Re­gi­on sehr viele Leis­tungs­er­brin­ger hat. Han­delt es sich um eine Über­ver­sor­gung, oder ist die Nach­fra­ge der Be­völ­ke­rung schlicht höher als in an­de­ren Ge­bie­ten? Und wenn in die­ser Frage Klar­heit herrscht, wird es noch kom­pli­zier­ter: Der Kan­ton muss nun ent­schei­den, wie viele Ärz­tin­nen und Ärzte es braucht. Diese Ent­schei­dung darf aber nicht nur für den Sta­tus quo stim­men, son­dern muss auch künf­ti­ge Ent­wick­lun­gen be­rück­sich­ti­gen. Wenn man heute die Zu­las­sung be­schränkt, ris­kiert man mor­gen eine Un­ter­ver­sor­gung. Grund dafür ist der be­kann­te Me­cha­nis­mus des «Schwei­ne­zy­klus»: Durch die Be­schrän­kung wird die At­trak­ti­vi­tät des Be­rufs re­du­ziert. Da­durch wer­den we­ni­ger Per­so­nen die­sen Beruf wäh­len oder be­reits aus­ge­bil­de­te in eine an­de­re Bran­che um­stei­gen. Braucht man wegen Pen­sio­nie­run­gen spä­ter mehr Ärzte, so sind diese plötz­lich nicht mehr vor­han­den. Es kommt zur Un­ter­ver­sor­gung. Dar­auf re­agiert die Po­li­tik mit einer Aus­bil­dungs­of­fen­si­ve, die ih­rer­seits zu einer Über­ver­sor­gung füh­ren kann. Die Qua­li­tät der Ver­sor­gung wird durch die­ses Auf und Ab un­nö­tig be­ein­träch­tigt.