
Die Zukunft der Langzeitpflege: Vergleichbarkeit als Schlüssel zum Erfolg
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Pflegebedarf steigt, vor allem im ambulanten Bereich.
- Die Kantone sind gefordert, die Pflege effizient zu organisieren.
- Eine Einheitliche Finanzierung und Bedarfserfassung ist notwendig.
In der Langzeitpflege gibt es zwei wesentliche Entwicklungen:
- Erstens steigt aufgrund der Demografie die Zahl der älteren Menschen. Und weil mit zunehmendem Alter mehr Pflege beansprucht wird, steigt folglich auch die Zahl der Personen, die Pflegeleistungen beanspruchen.
- Zweitens lässt sich beobachten, dass die Pflegeleistungen vermehrt bei den Patienten zu Hause, das heisst ambulant, und nicht stationär in einem Pflegeheim erbracht werden.
Beide Entwicklungen werden sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Die Zahl der Personen, die Langzeitpflege beanspruchen, wird weiter steigen. Und die Leistungserbringung wird sich noch stärker hin zum ambulanten Bereich verschieben. Die Bedeutung der Langzeitpflege wird weiter zunehmen.
Die Kantone sind gefordert
Diese Entwicklungen stellt die Pflegeversorgung vor neue Herausforderungen. Die Kosten der Langzeitpflege steigen und der Fachkräftemangel im Pflegebereich nimmt zu. Die Kantone, die für die Organisation der Langzeitpflege verantwortlich sind, stehen also in der Pflicht: Sie müssen die Rahmenbedingungen so ausgestalten, dass Ressourcen im Pflegebereich schonend eingesetzt und Leistungen in guter Qualität effizient erbracht werden können. Heute existieren zum Teil grosse Unterschiede zwischen den Kantonen, sowohl bezüglich Kosten und Finanzierung, aber auch punkto Versorgung und Inanspruchnahme. Ein fairer Vergleich der Versorgungssysteme ist heute jedoch nicht möglich.
Es braucht eine einheitliche und transparente Finanzierung
Aktuell wird die Langezeitpflege von den Krankenversicherungen, den Kantonen und den Patienten finanziert. Was nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) und über den Beitrag der Patienten gedeckt ist, wird von den Kantonen getragen. Weil man einen Prämienschub vermeiden wollte, wurden die Beiträge der OKP seit Einführung der neuen Pflegefinanzierung im Jahr 2011 nie mehr erhöht. Die Kostenzunahme ging somit zu Lasten der Kantone und Gemeinden. Die Finanzierungsmodalitäten sind dabei schlecht geregelt: Die Finanzierungssysteme sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Öffentliche und private Anbieter werden oft ungleich behandelt. Mit der Umsetzung der einheitlichen Finanzierung von ambulant und stationär (EFAS) gilt es, die Pflegefinanzierung einheitlicher und transparenter zu gestalten und Fehlanreize zu beseitigen.
Es braucht eine vergleichbare Erfassung des Pflegebedarfs
Gleichzeitig bestehen zwischen den Kantonen zum Teil grosse Unterschiede bei den Kosten, bei der Ambulantisierung und bei der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen. Diese Unterschiede lassen darauf schliessen, dass in vielen Kantonen Optimierungspotenzial in der Versorgung besteht. Um dieses ausschöpfen zu können, müssten die Systeme evaluiert und Best Practices identifiziert werden können. Dies ist aktuell noch nicht möglich. Zum einen fehlen valide Indikatoren zur Pflegequalität. Zum anderen wird der Pflegebedarf nicht einheitlich erfasst. Der Pflegebedarf wird mit drei verschiedenen Instrumenten erfasst. Diese führen bei gleichem Pflegebedarf zu unterschiedlichen Ergebnissen. Hier muss eine Vereinheitlichung der Erfassung erreicht werden, so dass die Pflegebedarfsstufen unabhängig vom jeweiligen System vergleichbar sind. Nur wenn Patienten mit einem identischen Pflegebedarf in allen Kantonen auch in vergleichbare Pflegestufen eingeteilt werden, ist ein fairer Vergleich der kantonalen Versorgungssysteme und der Qualität der Versorgung möglich.
Die detaillierte Position von economiesuisse zur Langzeitpflege lässt sich im Positionspapier und der ausführlichen Begleitpublikation nachlesen.