
Jahrelange Debatte zum Zollgesetz findet erfolgreichen Abschluss
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Parlament verabschiedet heute die Totalrevision des Zollgesetzes.
- Dieses beinhaltet essenzielle Aspekte für die Vereinfachung, Modernisierung und Digitalisierung der Zollprozesse.
- Für die international vernetzte Schweizer Wirtschaft sind moderne und effiziente Zollverfahren zentral.
Zum Abschluss der Sommersession 2025 haben sich die beiden Räte auf die Totalrevision des Zollgesetzes geeinigt. Damit geht eine jahrelange und sehr intensive politische Debatte zu Ende. Mit der Totalrevision werden die verschiedenen Aufgabenbereiche des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zusammengeführt und harmonisiert.
Breite Einigung – auch in wirtschaftlichen Fragen
Das neue Gesetz umfasst Grundlagen für die unterschiedlichsten Bereiche von Verzollungsverfahren bis zur Zusammenarbeit mit der Polizei. In der Totalrevision konnten viele, für die Wirtschaft wichtige Anliegen mitberücksichtig werden. So stehen den Firmen in Zukunft neue Vereinfachungen und Verfahrenserleichterungen zur Verfügung, wie z.B. die reduzierte Warenanmeldung. Diese Instrumente ermöglichen beschleunigte Verfahren und mehr logistische Flexibilität. Weiter wurde die formale Strenge des Gesetzes gelockert und es gelten längere Fristen für Einsprachen.
Damit das neue Gesetz in Kraft treten kann, müssen noch die dazugehörigen Verordnungen aufgearbeitet werden. Bereits laufen verschiedene Vorbereitungsarbeiten des BAZG mit Wirtschaftsvertretern und für Ende Jahr ist die Vernehmlassung zu den Verordnungstexten geplant.
Ende Jahr zieht der Zoll den Stecker
Das neue Zollgesetz bildet zusammen mit dem Transformationsprogramm DaziT die Grundlage für eine längst überfällige Modernisierung der Zollprozesse. Bei aller Freude über das Resultat der Schlussabstimmung darf daher das wichtigste Grossprojekte von DaziT, das neue Warenverkehrssystem Passar, nicht vergessen werden.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Umstellung bei Ausfuhren von E-dec Export auf Passar. Diese muss bis Ende Jahr abgeschlossen werden, da das aktuelle System zur Abwicklung der Zollverfahren für die Ausfuhr dann abgeschaltet wird. Ab dem 1. Januar 2026 können Exporte nur noch über Passar verzollt werden. Die Umstellung auf Passar ist obligatorisch und bedingt eine Anpassung der Prozesse und IT-Systeme in den einzelnen Unternehmen. Laut aktuellen Zahlen des BAZG liegt die Nutzung von Passar Ausfuhr bisher bei nur 17 Prozent. Es ist daher höchste Zeit, mit der Umstellung und den nötigen Anpassungen zu beginnen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Schwerpunkt von economiesuisse zu DaziT und Zollgesetzrevision.