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Auch die Ständeratskommission lehnt Sammelklagen ab

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nach dem klaren Nein des Nationalrats hat sich nun auch die Rechtskommission des Ständerates gegen die Einführung von Sammelklagen ausgesprochen. 
  • Der Bundesrat soll stattdessen prüfen, wie weit Ombudsverfahren gestärkt werden können - die Wirtschaft begrüsst diesen konstruktiven Entscheid. 
  • Die Vorlage hätte einen massiven Eingriff in das bewährte Schweizer Rechtssystem bedeutet. 

Mit acht zu fünf Stimmen hat die Rechtskommission des Ständerats beschlossen, nicht auf die bundesrätliche Vorlage zum kollektiven Rechtsschutz einzutreten. Sie sieht im geltenden Recht bereits ausreichende Möglichkeiten zur kollektiven Rechtsdurchsetzung und warnt vor erheblichen Risiken für den Wirtschaftsstandort sowie vor hohen Kosten durch auf Sammelklagen spezialisierte ausländische Akteure.

Gefahr von Klagewellen

Die Einführung von Sammelklagen hätte das Risiko von aggressiven neuen Klagetypen geschaffen und zu Klagewellen führen können, die insbesondere Unternehmen, aber letztlich auch Konsumentinnen und Konsumenten belastet hätten. Erfahrungen aus anderen Ländern – gerade auch in Europa – zeigen, dass Sammelklagen regelmässig Anwälte und Prozessfinanzierer begünstigen, statt der tatsächlich Geschädigten.

Alternative Instrumente im Fokus

Das Schweizer Rechtssystem verfügt bereits heute über funktionierende Instrumente wie Verbandsklagen und Schlichtungsverfahren. Mit dem beschlossenen Postulat (25.3954) soll der Bundesrat nun prüfen, ob und wie bestehende Schlichtungs- und Ombudsverfahren gestärkt werden können, um eine wirksame und praxistaugliche Alternative zu Sammelklagen zu schaffen.

Der Ständerat muss den Entscheid bestätigen

In der Herbstsession wird das Geschäft im Ständerat behandelt. Folgt dieser der Empfehlung seiner Kommission, wäre die Einführung von Sammelklagen in der Schweiz vom Tisch – zugunsten lösungsorientierter und bewährter Verfahren.