Tariff Schild

US-Zölle und die Schweizer Wirtschaft: Fragen & Antworten

Die USA haben per 7. August 2025 für die Schweiz einen Basiszollsatz von 39 Prozent angekündigt. Die massiven US-Zölle stellen eine sehr ernsthafte Belastung für Schweizer Exportunternehmen dar. ​Basierend auf den aktuell verfügbaren Informationen gibt economiesuisse Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Nachfolgend eine Übersicht zu den aktuellen Fragen rund um die US-Zölle. Eine Einordnung von economiesuisse finden Sie in unserer Medienmitteilung sowie in unserem News-Ticker: Handelspolitik Trump 2.0 – Folgen für die Schweiz.

Trump-Zölle und die Schweizer Wirtschaft

Die USA haben am 31. Juli für mehrere Handelspartner neue länderspezifische Zölle («reciprocal tariffs») ab dem 7. August angekündigt. Für die Schweiz soll ein Basiszollsatz von 39 Prozent auf die meisten Einfuhren gelten. Die entsprechende Executive Order finden Sie hier.

Schweizer Pharmaexporte in die USA sind von den Zöllen vorerst nicht betroffen. Allerdings laufen im Pharmabereich derzeit separate Untersuchungen («Section 232-investigations») seitens der US-Behörden, deren Resultate in wenigen Wochen erwartet werden.

Die USA erheben seit dem 5. April 2025 Basiszölle in der Höhe von 10 Prozent für alle Importe. 

Zusätzlich waren ab dem 9. April kurzzeitig länderspezifische Zölle von bis zu 49 Prozent gegen einzelne Handelspartner in Kraft. Für Schweizer Exporte in die USA galt 31 Prozent. Diese länderspezifischen Zölle wurden jedoch von der US-Regierung nach wenigen Stunden bereits wieder für 3 Monate bis am 9. Juli 2025 für Verhandlungen ausgesetzt. Diese Frist wurde durch die US-Regierung nochmals bis am 1. August 2025 verlängert. Die Zölle sollen nun per 7. August durch die neuen länderspezifischen Zölle ersetzt werden.

Per März 2025 separat in Kraft getreten ist ein Zoll von 25 Prozent auf Stahl und Aluminiumimporte in die USA. Dieser wurde Ende Mai 2025 auf 50 Prozent verdoppelt. Auch ein Zoll von 25 Prozent auf den Import von Autos und gewissen Autoteilen ist seit Anfang April 2025 in Kraft.

Eine detaillierte Übersicht entnehmen sie unserem News-Ticker «Handelspolitik Trump 2.0».

US-Präsident Trump begründet diese «Gegenzölle» («reciprocal tariffs») mit angeblich unfairen Handelspraktiken wichtiger Partner, darunter Zölle auf US-Produkte, Währungsmanipulation und hohe Mehrwertsteuern. Trump möchte sowohl eine Produktionsverlagerung von ausländischen Firmen in die USA bewirken als auch die US-Bundeseinnahmen erhöhen. Schliesslich dienen die Zölle der US-Regierung auch als Druckmittel für anstehende Verhandlungen mit den betroffenen Ländern.

Zölle in der Höhe von 39 Prozent stellen eine sehr ernsthafte Belastung für Schweizer Exportunternehmen dar. Dies wiederum hat Rückwirkungen auf die Binnenwirtschaft. Die neuen US-Zölle führen zu einem akuten Wettbewerbsnachteil gegenüber unseren Nachbarländern. Diese verteuern die Schweizer Exporte, schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und belasten das Investitionsklima.  Aufgrund des derart hohen Zollsatzes besteht das Risiko, dass gewisse Exporteure schlicht und einfach aus dem amerikanischen Markt fallen.

Unser Land ist einer der besten Handelspartner der USA. Wir haben selbst keine Importzölle auf Industrieprodukte mehr. Zudem gehört die Schweiz zu den sechs grössten ausländischen Direktinvestoren mit über 400'000 US-Arbeitsplätzen und ist gar führend bei Investitionen in Forschung und Entwicklung in den USA. Umgekehrt sind die USA (Exportanteil: 18 Prozent, 2024 – ohne Gold) noch vor Deutschland (Exportanteil: 15 Prozent) der wichtigste nationale Exportmarkt der Schweiz. 

Die US-Zölle werden in einer Phase in Kraft gesetzt, in der die Exportaussichten in anderen Absatzmärkten bereits eingetrübt sind.

Nein. Der Bundesrat soll auch weiterhin auf Gegenmassnahmen verzichten und auf eine Verhandlungslösung mit den USA setzen. Weitere handelspolitische Spannungen sind nicht im Interesse der Schweiz. Zudem wären Gegenmassnahmen der Schweiz mit Kosten für die Schweizer Volkswirtschaft verbunden und kontraproduktiv. Denn der Schweizer Absatzmarkt ist zu klein, um eine wirkungsvolle Drohkulisse aufzubauen.

  • Bundesrat und Wirtschaftsdiplomatie sind nun gefordert: Es braucht möglichst rasch zumindest eine Reduktion der US-Zölle. Für Schweizer Unternehmen sind eine vorteilhafte Lösung des Zollstreits und verlässliche Beziehungen mit dem wichtigsten Exportmarkt USA von zentraler Bedeutung. 
  • Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz: Es ist alles daran zu setzen, die Standortattraktivität der Schweiz zu stärken. Von unnötigen Regulierungen und zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Unternehmen muss dringend abgesehen werden. Es braucht deshalb eine kritische Überprüfung bei Vorlagen, welche die Schweizer Unternehmen potenziell zusätzlich belasten könnten. Zudem sollen Massnahmen zur Entlastung der Unternehmen in Angriff genommen werden. 
  • Weltweit offene Märkte: Es gilt, die Strategie der Diversifizierung unserer Handelsbeziehungen voranzutreiben. Freihandelsabkommen wie jenes mit dem Mercosur oder die Modernisierung mit China müssen nun zügig angegangen werden. 
  • Beziehungen zur EU: Gerade in Anbetracht der hohen US-Zölle sind verlässliche Beziehungen zur EU als wichtigste Handelspartnerin von zusätzlicher Bedeutung. Es braucht nun eine zügige Ratifizierung der Bilateralen III.
  1. Importvorbereitung und Zollanmeldung: Bevor die Lieferung auf dem See-, Luft-, Schienenweg oder der Strasse in den USA eintrifft, müssen Importeure elektronische Unterlagen bei der US-Zollbehörde (U.S. Customs and Border Protection) einreichen. Diese enthalten Details zu den Produkten, ihrem Ursprung und ihrer Zusammensetzung.
  2. Ankunft der Waren in den USA: Sobald die Lieferung in den USA eintrifft, überprüfen US-Zollbeamte die eingereichten Dokumente. Sie führen auch Stichprobenkontrollen durch, um die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.
  3. Zollfreigabe und Lagerung: Nach erfolgreicher Kontrolle werden die Waren zur Einfuhr freigegeben. Sie gelangen dann typischerweise in ein Lager oder direkt zum Empfänger. Welche Partei für die Zollfreigabe und Lagerung verantwortlich ist und die Kosten trägt, hängt von den vereinbarten Incoterms ab.
  4. Berechnung und Bezahlung der Zölle: Importeure haben dann entweder 10 oder 30 Tage Zeit (je nach vertraglicher Abmachung), die fälligen Zölle zu berechnen und zu bezahlen – online oder per Rechnung. Oft übernehmen lizenzierte Zollagenten diese Aufgabe im Auftrag der Unternehmen. Eine spezialisierte Software hilft dabei, selbst komplexe Kombinationen von Tarifen korrekt zu berechnen.

Quelle: Basierend auf Wall Street Journal

Die anfallenden Zollkosten gehen zunächst zu Lasten des Importeurs, also meist eines US-Unternehmens. Die tatsächliche Kostenlast verteilt sich jedoch auf mehrere Akteure: den Importeur, den Lieferanten und insbesondere auch die Konsumenten in den USA. Wie stark jeder dieser Beteiligten betroffen ist, hängt davon ab, welche Alternativen zur Verfügung stehen. So ist entscheidend, ob US-Konsumenten auf günstigere Ersatzprodukte ausweichen können, ob der Importeur einen anderen Lieferanten findet oder ob der Exporteur einen neuen Importeur für seine Waren gewinnen kann.

Ein kurzes Erklärvideo von CNN dazu finden Sie hier.

economiesuisse stellt Ihnen in ihrem News-Ticker eine laufende Analyse der aktuellen Situation zur Verfügung.

Bei unternehmensspezifischen Fragen zu den Auswirkungen der US-Massnahmen auf das Exportgeschäft, wenden Sie sich an die Exporthelp von Switzerland Global Enterprise (S-GE): 

https://www.s-ge.com/de/article/aktuell/2025-e-usa-ct10-zoelle

Telefon: 0844 811 812

Mail: exporthelp@s-ge.com

Webseite: S-GE ExportHelp | S-GE

Publikationen hinsichtlich des Entscheids vom 31. Juli 2025

Informationen zu Ursprungsregeln

Informationen zu Zusatzzöllen auf Stahl und Aluminium sowie Auto und Autoteile