Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zur vor­über­ge­hen­den Wie­der­ein­füh­rung der be­darfs­ab­hän­gi­gen Zu­las­sung

eco­no­mie­su­is­se lehnt die vor­lie­gen­de Ge­set­zes­re­vi­si­on über die vor­über­ge­hen­de Wie­der­ein­füh­rung der be­darfs­ab­hän­gi­gen Zu­las­sung klar ab. Eine be­darfs­ab­hän­gi­ge Zu­las­sungs­steue­rung ist zum Schei­tern ver­ur­teilt, denn die Eru­ie­rung des op­ti­ma­len Be­darfs ist aus staat­li­cher Per­spek­ti­ve un­mög­lich, wie die­ser Ar­ti­kel auf­zeigt. Aus wett­be­werb­li­cher Per­spek­ti­ve ist eine staat­li­che Zu­las­sungs­be­schrän­kung Gift. Durch eine sol­che Mass­nah­me wird der Wett­be­werbs­druck aus dem Sys­tem ge­nom­men, weil die Ärzte mit Zu­las­sung einen Schutz vor neuer Kon­kur­renz ge­nies­sen. Mit der Zu­las­sungs­be­schrän­kung spitzt sich aus­ser­dem der künf­ti­ge Ärz­te­man­gel zu. Junge Me­di­zin­stu­den­ten wer­den de­mo­ti­viert, den Ärz­te­be­ruf zu wäh­len oder sich eine ge­wis­se Spe­zia­li­sie­rung an­zu­eig­nen. eco­no­mie­su­is­se schlägt zwei echte Pro­blem­lö­sun­gen vor. Ei­ner­seits die Auf­he­bung des Kon­tra­hie­rungs­zwangs: Die beste und ein­fachs­te Lö­sung ist die Ver­trags­frei­heit. Eine an­de­re Lö­sung wäre die pro­ak­ti­ve Ein­füh­rung von be­darfs­ab­hän­gi­gen Tax­punkt­wer­ten auf der Basis des eta­blier­ten Ärz­te­ta­rifs TAR­MED oder an­de­ren, in­no­va­ti­ven Ta­ri­fen.