
Wichtige Fortschritte bei der Reform des Geldwäschereidispositivs
Das Wichtigste in Kürze:
- Mit der Einführung eines Transparenzregisters für juristische Personen hat das Parlament in der Sommersession das Schweizer Geldwäschereidispositiv gestärkt.
- Beide Räte berieten zentrale Änderungen – darunter befürwortet der Ständerat neue Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater.
- economiesuisse begrüsst diese Modernisierung - zentral bleibt, dass im Transparenzregister eine Richtigkeitsvermutung vorgesehen wird.
National- und Ständerat haben sich in der Sommersession auf ein nationales, nicht öffentliches Transparenzregister geeinigt. Unternehmen müssen künftig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen den Behörden melden. Die Vorlage wurde gegenüber dem ursprünglichen Bundesratsvorschlag entschärft: Stiftungen, Vereine und Treuhänder sind von der Meldepflicht ausgenommen. Ziel ist mehr Transparenz und eine wirksamere Bekämpfung von Geldwäscherei, ohne die Wirtschaft unnötig zu belasten. Besonders bei der wichtigen Richtigkeitsvermutung bestehen aber noch Differenzen zwischen den Räten.
Neue Sorgfaltspflichten für Berater
Der Ständerat hat sich parallel für neue Sorgfaltspflichten für Berater ausgesprochen, die an der Gründung oder Strukturierung von Unternehmen beteiligt sind. Der Geltungsbereich wurde dabei eingeschränkt, unter anderem mit Ausnahmen für Revisionsstellen und Amtsnotariate.
economiesuisse begrüsst Fortschritte und angemessene Anpassungen im Geldwäschereigesetz
Die nächste Länderprüfung der Schweiz durch die Financial Action Task Force (FATF) ist für 2027/28 geplant. Dabei wird das Schweizer System zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erneut einer umfassenden Bewertung unterzogen. economiesuisse unterstützt das Ziel, die Schweiz in diesen Bereichen im Einklang mit internationalen Entwicklungen zu stärken und begrüsst die Fortschritte, die in der Sommersession erzielt worden sind.