Sparschwein

Keine zusätzlichen Steuer- und Abgabenerhöhungen für die AHV ​

Das Wichtigste in Kürze:

  • ​Der Bundesrat hat die Stossrichtung für die Reform AHV2030 festgelegt und setzt zur finanziellen Stabilisierung vor allem auf höhere Mehrwertsteuern und Lohnabgaben.​
  • Eine Anpassung des Referenzalters wird derzeit ausgeschlossen – hier muss der Bundesrat nachbessern.
  • ​Eine Reform ohne Erhöhung des Referenzalters belastet junge Generationen überproportional und gefährdet die langfristige Tragfähigkeit der AHV.​

​​Der Bundesrat hat erste Stossrichtungen für die nächste AHV-Reform festgelegt. Die Reform AHV2030 ist nötig, weil das grösste Sozialwerk der Schweiz finanziell nicht gesichert ist. Aufgrund des Eintritts der grossen Babyboomer-Jahrgänge ins Pensionsalter wachsen die Ausgaben der AHV in den nächsten Jahren und bis 2040 schnell. Die Einnahmen können nicht schritthalten. Darum zeichnen sich jährlich wachsende Defizite ab. Die Annahme der 13. Rente hat das Problem deutlich verschärft. Die Finanzierung der 13. Rente soll nicht im Rahmen der AHV2030, sondern vorher separat geregelt werden. Der Bundesrat schlägt dafür eine Mehrwertsteuererhöhung vor.

​Auf weitere Steuererhöhungen verzichten

​​Für die AHV 2030 hat der Bundesrat einen Strauss von Ideen entwickelt. Einige sind gut, andere problematisch. Für den Kern der Vorlage, die finanzielle Absicherung der AHV bis 2040, will der Bundesrat wiederum auf Steuererhöhungen setzten. Es sind die klassischen Finanzierungsquellen der AHV, die Mehrwertsteuer und Lohnbeiträge, die wiederum herangezogen werden sollen. Neue Steuern für die AHV wie eine Finanztransaktionssteuer, einer Erbschaftssteuer oder einer Grundstückgewinnsteuer lehnt der Bundesrat ab. Diese Weichenstellung ist positiv. Auch dass der Bundesrat einen Interventionsmechanismus prüfen will – eine «Schuldenbremse» für die AHV – und Anreize für eine frühzeitige Pensionierung senken und die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des AHV-Referenzalters fördern will, ist richtig. Dies sind wichtige Pfeiler für diese Reform.

​​An der Erhöhung des Referenzalters führt kein Weg vorbei

​​Die grosse Leerstelle in den Plänen des Bundesrats ist das Rentenalter. Zitat: «Ein höheres Referenzalter ist für den Bundesrat im Rahmen der Reform AHV2030 hingegen keine Option». Diese Weichenstellung ist völlig unverständlich. economiesuisse hat im Zusammenhang mit der AHV-Finanzierung auf das drohende Steuer- und Abgabekoma für die Bevölkerung und die Wirtschaft hingewiesen. Die Finanzierung der AHV wurde in den vergangenen Jahren bereits grossmehrheitlich über Steuer- und Abgabenerhöhungen gesichert. Für die 13. AHV-Rente wird es weitere Zusatzbelastungen in erheblichem Umfang geben müssen. Zur Finanzierung neuer Ausbaupläne, über die das Volk noch entscheiden wird, stehen wiederum Mehrwertsteuererhöhungen und höhere Lohnabgaben im Raum. Der Zug der Steuer- und Abgabenerhöhungen für die AHV kann nicht endlos weiterfahren. Dass der Bundesrat diese Einsicht nicht teilt, ist enttäuschend. Fakt ist: Wir leben heute bei guter Gesundheit über zwölf Jahre länger als bei der Einführung der AHV. Den mit der demografischen Entwicklung und dem bereits beschlossenen Leistungsausbau verbundenen Finanzierungsbedarf ausschliesslich über zusätzliche Einnahmen decken zu wollen, ist einseitig und erzeugt massiven finanziellen Druck auf jüngere Generationen und die Wirtschaft. Dabei sind es gerade die jungen Generationen, von denen erwartet wird, dass sie das wichtigste Sozialwerk der Schweiz in die Zukunft tragen. Ihrer Zahlungsbereitschaft ist Sorge zu tragen. Aus Sicht der Wirtschaft muss die Erhöhung des Referenzalters zwingend Teil der Lösung sein. Denn die Anpassung an die demografische Realität ist die generationenverträglichste und kostengünstigste Massnahme in dieser herausfordernden Lage. Für den Beschluss der Eckwerte im Herbst muss der Bundesrat hier dringend nachjustieren.​