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Bun­des­rat ent­lässt KTI end­lich in die Un­ab­hän­gig­keit

Der Bun­des­rat hat an sei­ner heu­ti­gen Sit­zung ent­schie­den, dass er die Kom­mis­si­on für Tech­no­lo­gie und In­no­va­ti­on (KTI) in eine öf­fent­lich-recht­li­che An­stalt zu über­tra­gen ge­denkt. Damit er­hält die KTI fak­tisch end­lich die nö­ti­ge Au­to­no­mie, um ihren Auf­trag spe­di­tiv und im In­ter­es­se des In­no­va­ti­ons­stand­orts Schweiz er­fül­len zu kön­nen.

Mit dem Ent­scheid des Bun­des­rats, der Kom­mis­si­on für Tech­no­lo­gie und In­no­va­ti­on (KTI) mehr Au­to­no­mie zu­zu­ge­ste­hen und sie in eine öf­fent­lich-recht­li­che An­stalt um­zu­wan­deln, er­füllt sich eine alte For­de­rung der Wirt­schaft. Schon bei der Teil- und der To­tal­re­vi­si­on des For­schungs- und In­no­va­ti­ons­för­de­rungs­ge­set­zes hatte sich eco­no­mie­su­is­se für die Schaf­fung einer Stif­tung nach Vor­bild des Schwei­ze­ri­schen Na­tio­nal­fonds (SNF) aus­ge­spro­chen. Die nun ge­wähl­te, fak­tisch gleich­wer­ti­ge Lö­sung ist die Folge einer über­wie­se­nen Mo­ti­on von Stän­de­rat Felix Gutz­wil­ler (FDP/ZH).

Bis jetzt ist die KTI als Be­hör­den­kom­mis­si­on or­ga­ni­siert. Damit agiert sie zwar grund­sätz­lich un­ab­hän­gig. Trotz­dem hat die Pra­xis ge­zeigt, dass diese Or­ga­ni­sa­ti­ons­form nicht zweck­mäs­sig ist. Ein Haupt­pro­blem liegt darin, dass es der KTI nicht er­laubt ist, Re­ser­ven zu bil­den. Ist sie aber ge­zwun­gen, sämt­li­che Mit­tel in einem lau­fen­den Ka­len­der­jahr auf­zu­brau­chen, kann sich das ne­ga­tiv auf den Qua­li­täts­an­spruch an die un­ter­stütz­ten Pro­jek­te aus­wir­ken. Dies hat sich zum Bei­spiel ge­zeigt, nach­dem der Bund auf­grund der Fran­ken­stär­ke zu­sätz­li­che Gel­der für die KTI ge­spro­chen hatte.

Gleich­wer­tig, aber an­ders­ar­tig
Mit dem Ent­scheid des Bun­des­rats rückt die KTI or­ga­ni­sa­to­risch auch näher an ihre Schwes­ter­or­ga­ni­sa­ti­on, den SNF. Dies ver­ein­facht den Aus­tausch zwi­schen den bei­den In­sti­tu­tio­nen und wi­der­spie­gelt auch die viel­ver­wen­de­te For­mel «gleich­wer­tig, aber an­ders­ar­tig». Mit der neuen Or­ga­ni­sa­ti­ons­form er­folgt auch eine klare Tren­nung zwi­schen stra­te­gi­schen und ope­ra­ti­ven Auf­ga­ben und sie er­mög­licht, die Ent­schei­dungs­fin­dung zu ver­kür­zen und ad­mi­nis­tra­ti­ve Ab­läu­fe zu ver­ein­fa­chen. Dies ist un­ab­ding­bar, damit die KTI über Ex­per­ten-Know-how aus der Wirt­schaft ver­fü­gen kann. Nur mit schlan­ken, ef­fi­zi­en­ten und un­bü­ro­kra­ti­schen Ent­schei­dungs­we­gen las­sen sich Lei­ten­de von For­schungs­ab­tei­lun­gen, Fir­men­grün­der oder Mit­glie­der von Un­ter­neh­mens­lei­tun­gen für eine Ex­per­ten­tä­tig­keit im Rah­men der KTI ge­win­nen. Der di­rek­te Know-how-Trans­fer aus der Wirt­schaft ist für den Er­folg des For­schungs- und Wirt­schafts­stand­orts Schweiz ent­schei­dend.