Bundeshaus

​​Auch Ständerat lehnt Juso-Erbschaftssteuer klar ab​

Das Wichtigste in Kürze: ​​

  • Die kleine Kammer lehnt die Juso-Erbschaftssteuer-Initiative und den Gegenvorschlag klar ab.
  • ​Die Volksabstimmung ist für den 30. November 2025 vorgesehen. ​
  • Die Initiative gefährdet die Schweiz als verlässlichen und stabilen Wirtschaftsstandort international.​

​​Nachdem bereits der Bundesrat, Vertreter der Wirtschaft und der Nationalrat die Juso-Erbschaftssteuer-Initiative abgelehnt hatten, hat sich nun auch der Ständerat in der Sommersession mit deutlicher Mehrheit dagegen ausgesprochen – mit 36 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Mitte, GLP, FDP und SVP stimmten geschlossen gegen die Vorlage. Auch innerhalb der SP und den Grünen gab es Ablehnung. Der Gegenvorschlag von Eva Herzog, der eine Erbschaftssteuer von fünf Prozent bei einem Freibetrag von fünf Millionen Franken vorgesehen hätte, wurde klar verworfen. Damit steht die Initiative vor der Volksabstimmung, die voraussichtlich am 30. November 2025 stattfinden wird.

​Rechtsstaatliche Bedenken

​​Ein zentraler Aspekt in der Debatte des Ständerats war die Frage nach der Gültigkeit der Initiative. Der Bundesrat hatte sich bereits im Dezember 2024 klar gegen eine rückwirkende Anwendung von Ausführungsbestimmungen ausgesprochen und eine Wegzugsbesteuerung ausgeschlossen. Gleichwohl wurde in der kleinen Kammer betont, dass die Initiative der Schweiz schon heute schade. Zwar veranlasst sie Vermögende nach aktuellem Wissensstand noch nicht dazu, die Schweiz zu verlassen – dennoch ist damit zu rechnen, dass entsprechende Pläne teilweise unabhängig vom Ausgang der Abstimmung umgesetzt werden. Bereits jetzt meiden potenzielle Zuzüger die Schweiz aufgrund drohender rechtlicher und steuerlicher Unsicherheiten. Die Initiative gefährdet damit die internationale Wahrnehmung der Schweiz als verlässlicher und stabiler Wirtschaftsstandort. ​

​Umverteilung bereits heute intakt

​​Die Einkommensverteilung in der Schweiz ist seit über hundert Jahren stabil: Die obersten zehn Prozent der Bevölkerung erzielen rund 30 Prozent des Gesamteinkommens, das oberste Prozent etwa zehn Prozent. Gleichzeitig tragen die obersten zehn Prozent 54,5 Prozent der gesamten Steuereinnahmen bei, das oberste ein Prozent kommt für 23,2 Prozent auf. Ein Viertel der Steuerpflichtigen ist hingegen vollständig von der direkten Bundessteuer befreit.

​​Im internationalen Vergleich erzielt die Schweiz bereits überdurchschnittlich hohe Einnahmen aus Erbschafts-, Nachlass- und Schenkungssteuern. Zudem erhebt sie – im Unterschied zu den meisten anderen OECD-Staaten – eine Vermögenssteuer. Mit jährlichen Einnahmen von rund neun Milliarden Franken ist sie eine zentrale Finanzierungsquelle für die Kantone.​