Frau in Indien

Kein Referendum gegen Freihandelsabkommen mit Indien – Inkrafttreten am 1. Oktober möglich

Das Wichtigste in Kürze: 

  • Gegen das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien ist kein Referendum ergriffen worden. Somit ist ein Inkrafttreten am 1. Oktober 2025 möglich. 
  • Angesichts eines wirtschaftlich schwierigen internationalen Umfelds kommt das Abkommen für die Schweizer Wirtschaft gerade zur richtigen Zeit. 
  • Dank erheblichen Zollsenkungen, einem ambitiösen Investitionskapitel und verbessertem Schutz geistigen Eigentums profitieren Schweizer Firmen direkt vom indischen Wachstum. 

Heute ist die 100-tägige Referendumsfrist zum Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA‑Staaten und Indien (TEPA) abgelaufen. Ein Referendum wurde in dieser Zeit nicht ergriffen. 

Breite Anerkennung des Abkommens 

Das Ausbleiben eines Referendums unterstreicht die starke Leistung der schweizerischen Verhandlungsdelegation. Es zeigt, dass die Bedeutung des Abkommens von der breiten Öffentlichkeit anerkannt wird. Als die EFTA das Abkommen im März 2024 unterzeichnete, war sie der erste europäische Partner Indiens mit einem solchen Vertrag. Mittlerweile ist auch das Vereinigte Königreich nachgezogen, während die EU weiterhin verhandelt. 

Inkrafttreten voraussichtlich per 1. Oktober 2025 

Vorausgesetzt, alle Vertragsparteien notifizieren den Abschluss ihrer internen Ratifikation bis Ende Juli, kann das Abkommen bereits am 1. Oktober 2025 in Kraft treten. Island und Norwegen haben bereits notifiziert. Die Schweiz, Liechtenstein und Indien sollen diesen Schritt demnächst auch vollziehen. 

economiesuisse unterstützt ein rasches Inkrafttreten ausdrücklich. Die Schweizer Exportwirtschaft sieht sich derzeit mit geopolitischen Spannungen und handelspolitischen Unsicherheiten konfrontiert. Ein Freihandelsabkommen mit dem weltweit bevölkerungsreichsten Land – und prognostizierten Wachstumsraten zwischen sechs und neun Prozent jährlich – kommt deshalb genau zur richtigen Zeit. 

Fortschritt bei Zöllen, Investitionen, geistigem Eigentum und der Nachhaltigkeit 

Indien erhob bisher hohe Zölle auf Importprodukte. Mit Inkrafttreten des Abkommens werden rund 95 Prozent der Zölle auf Schweizer Industrieexporte sofort oder schrittweise abgebaut. Langfristig wird dadurch mit Einsparungen von bis zu 166 Millionen Franken jährlich für Schweizer Unternehmen gerechnet. 

Dank tieferer Importzölle wird Indien auch für Schweizer Direktinvestitionen attraktiver. Das Abkommen enthält ein neuartiges Investitionskapitel, das ein Ziel von 100 Milliarden US-Dollar an Investitionen sowie eine Million neue Arbeitsplätze über die nächsten 15 Jahre definiert. Indien verpflichtet sich im Gegenzug, ein investitionsfreundliches Umfeld zu schaffen und zu erhalten. 

Auch beim Schutz geistigen Eigentums konnten Verbesserungen erzielt werden – insbesondere bei Patenten und Markenrechten. Das ist ein Fortschritt für die innovationsbasierte Schweizer Exportwirtschaft. 

Das Kapitel über Nachhaltigkeit ist ebenfalls ein Pluspunkt des Abkommens und unterstreicht dessen wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension. Das Kapitel verpflichtet die Parteien dazu, Umwelt- und Arbeitsnormen einzuhalten und sieht die Einrichtung eines Unterausschusses vor. Die EFTA ist die erste Partnerin, mit welcher Indien ein solches Kapitel vereinbart.