# 7 / 2022
10.11.2022

Bun­des­fi­nanzen 2023: Tiefrote Zahlen er­fordern Pri­or­isierung

Nach­dem der Bun­de­shaushalt glimpflich durch die Corona-Krise gekom­men ist, steht er in den nächsten Jahren mas­siv unter Druck. Schuld daran sind weder «Corona» noch an­dere äussere Umstände. Die Sit­u­a­tion ist haus­gemacht. Die vom Par­la­ment laufend beschlosse­nen Aus­bau­vorhaben überfordern die fi­nanziellen Ka­pazitäten des Bun­des bei Weitem. Ab 2024 wird die Schulden­bremse nicht mehr einge­hal­ten. Eine Lösung kann nur die Rück­kehr zu fi­nanzpoli­tis­cher Diszi­plin und eine Pri­or­isierung der Auf­gaben brin­gen. Das sieht auch der Bun­desrat so. In den nächsten Monaten wird er ein Bere­ini­gungspaket vorschla­gen.

Executive summary

Das Parlament beschliesst in der Wintersession das Bundesbudget für das Jahr 2023. Hält sich das Parlament an die Vorgaben des Bundesrats, ist das Budget schuldenbremskonform. Weitere Massnahmen sind nicht nötig.

Alles andere als schuldenbremskonform sind die Jahre ab 2024, mit denen sich das Parlament im Rahmen der noch unverbindlichen Finanzplanung ebenfalls auseinandersetzen muss. Gegenwärtig diskutierte und teilweise bereits beschlossene Ausbauvorhaben überfordern die finanziellen Möglichkeiten des Bundes bei Weitem. Die Ausgaben sind ab 2024 um Milliardenbeträge zu hoch. Getrieben wird das Ausgabenwachstum vom Ausbau der Armee, von milliardenschweren zusätzlichen Prämienverbilligungen, von Fördergeldern für Energie-, Klima- und Umweltmassnahmen sowie von Zusatzausgaben für Kinderkrippen und den öffentlichen Verkehr.

Die laufend länger werdende Wunschliste von neuen teuren Bundesprojekten ohne (Gegen-)Finanzierung zeigt, wie wichtig und richtig die Schuldenbremse ist. Sie fordert zu haushälterischer Disziplin auf und verlangt, dass Prioritäten gesetzt werden. Beides braucht es jetzt, damit die Bundesfinanzen zur nötigen Stabilität zurückfinden.

Positions of economiesuisse

  1. Das Budget 2023 muss die Schuldenbremse einhalten. Der Finanzplan ist zu bereinigen.
  2. Ohne konsequente Gegenfinanzierung muss auf neue Ausgaben verzichtet werden.
  3. Mehreinnahmen über Steuererhöhungen sind in der kurzen Frist keine Option; sie müssten zuerst vom Volk als gewollter Staatsausbau bestätigt werden.
  4. Ausgaben dürfen nur unter restriktiven Bedingungen in den ausserordentlichen Haushalt verschoben werden; eine Umgehung der Schuldenbremse ist ein Verstoss gegen die Verfassung.