Vernehmlassungsantwort

Stellungnahme zur Vernehmlassung der RK-N zur Umsetzung der pa. Iv. 21.470 «Die Nichteinhal-tung der obligatorischen Arbeitsbedingungen stellt einen qualifizierten unlauteren Wettbewerb dar und muss strafrechtlich verfolgt werden»

economiesuisse lehnt die Parlamentarische Initiative 21.470 ab. Das UWG schützt den Wettbewerb, nicht den Arbeitnehmerschutz. Der Vorentwurf würde das Strafrecht unverhältnismässig ausdehnen: Bereits kleinere arbeitsrechtliche Verfehlungen könnten Strafverfahren auslösen und damit das ursprüng-liche Ziel, Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen, klar überschreiten. Wirksame Kontrollen und Voll-zugsmechanismen bestehen bereits; zielführender ist, diese konsequent anzuwenden statt neue Straf-normen zu schaffen.